AGB

  1. Allen Geschäftsabschlüssen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde.
    Der Käufer ist auf diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich hingewiesen worden und erklärt sich mit deren Geltung ausdrücklich einverstanden.
    Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von besonderen Bedingungen verpflichten den Verkäufer nur dann, wenn er sie schriftlich zur Kenntnis genommen und schriftlich gegenbestätigt hat. Unter grundsätzlicher Bindung des Käufers an den Auftrag behält sich der Verkäufer vor, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Auftrages in der Hauptverwaltung einzelne Vertragsbedingungen den Erfordernissen des jeweiligen Auftrages anzupassen. Der Auftrag gilt dann mit den schriftlich vom Verkäufer abgeänderten Bedingungen, falls der Käufer nicht innerhalb weiterer 14 Tage nach Auftragsbestätigungsdatum schriftlich beim Verkäufer eingehend widerspricht.
    Im Widerspruchsfalle sind beide Vertragsparteien berechtigt, innerhalb von 10 Tagen ab Eingang des Widerspruchs den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
    Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf sein Widerspruchsrecht ausdrücklich hinzuweisen. Mündliche Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn sie innerhalb einer Woche vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
  1. Die Lieferung erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Verzögerungen, Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Transportschäden sind sofort durch den Empfänger beim zuständigen Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur) geltend zu machen und innerhalb von maximal drei (3) Werktagen bei Hänsler Medical. Teillieferungen sind zulässig und werden jeweils bei Lieferung in Rechnung gestellt. Die Lieferfrist beginnt mit der Klarstellung sämtlicher zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Unterlagen. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb dieser Frist versandbereit und dies dem Käufer mitgeteilt wird. Im Falle höherer Gewalt und vom Verkäufer nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung (wie z. B. Naturkatastrophen, Maßnahmen der öffentlichen Hand, Materialverknappung, Betriebsstörung, Verkehrsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, andere Betriebsunterbrechungen usw.) hat der Verkäufer die Wahl, die vereinbarte Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch irgendwelche Ersatzansprüche des Käufers entstehen.
    Kommt der Verkäufer in Verzug, ist der Käufer verpflichtet, vor Geltendmachung weiterer Ansprüche oder der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen.

  2. Im Falle des Verzuges des Käufers, ist der Verkäufer in jedem Falle berechtigt, Erfüllung des Vertrages zu verlangen und durchzusetzen. Er kann jedoch nach seiner Wahl nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen auch vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.

  3. Die vom Verkäufer gelieferten Erzeugnisse sind unverzüglich nach Eingang der Ware sorgfältig auf Fehler zu prüfen. Fehler, die bei dieser Prüfung erkennbar werden, können nach Wahl des Verkäufers unentgeltlich für den Käufer nachgebessert oder durch Rücknahme der mangelhaften und Neuauslieferung mangelfreier Erzeugnisse ausgeglichen werden.
    Die Rüge offensichtlicher Mängel muss binnen 14 Tagen nach Wareneingang beim Käufer schriftlich gegenüber dem Verkäufer erfolgen.
    Versteckte Mängel können längstens auf die Dauer von 6 Monaten nach Eingang der Ware beim Kunden gerügt werden. Sie sind aber nur dann rügbar, wenn die Mängel nachweislich nicht auf äußere Einwirkungen, natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder sonstiges Verschulden des Käufers zurückzuführen sind.
    Unsachgemäße Behandlung liegt immer dann vor, wenn der Käufer oder andere nicht vom Verkäufer beauftragte Personen ohne schriftliches Einverständnis des Verkäufers Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe in die Apparate ausführen. Im Falle der Einsendung der gelieferten Waren zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung muss der Käufer vorher mit dem Verkäufer einig werden. Vom Verkäufer wird die Fracht des billigsten Versandweges für die von ihm schriftlich genehmigte Rücksendung übernommen.
    In jedem Falle steht dem Verkäufer zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzleistung nach seiner Wahl zu. Der Käufer ist nur dann zur Wandlung oder Minderung berechtigt, wenn zuvor eine Nachbesserung oder Nachlieferung durch den Verkäufer fehlgeschlagen ist. Zur Vornahme etwaiger Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
    Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
    Für elektrische Röhren wird eine Garantie nach Maßgabe der Garantie Bedingungen des Röhrenherstellers geleistet. Abweichungen in der Konstruktion und äußeren Formgebung sowie in den verwendeten Einzelteilen der Apparate sind bei gleichbleibender Leistungsfähigkeit statthaft, ohne dass es eines besonderen Hinweises bedarf. Eine solche Abweichung stellt keinen rügbaren Mangel dar.

  4. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, bei allen Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, insbesondere in Fällen von Lohnerhöhungen, von Preissteigerungen für Roh- und Hilfsstoffe,
    der Steuern, der Transportkosten sowie Valuta Änderungen, die vereinbarten Preise um den anteiligen Mehraufwand der Gestehungskosten zu erhöhen, sofern diese
    zusammen mehr als 5% ausmachen. Dies gilt nur, wenn die vereinbarte Lieferzeit länger als vier Monate ist. Rabattvereinbarungen oder Rabattzusagen sind für den
    jeweiligen Einzelauftrag wirksam. Eine Bindung für spätere Aufträge entsteht nicht.

  5. Es gelten die im Auftrag vereinbarten Zahlungstermine. Die Zahlung durch Wechsel oder Scheck, zu deren Entgegennahme der Verkäufer nicht verpflichtet ist, erfolgt lediglich zahlungshalber. Wechselsteuer, Diskontspesen und Einzugskosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort zahlbar.
    Bei Banküberweisungen, Schecks und Wechseln gilt, sofern diese nicht rückbelastet werden, der Tag der Gutschrift beim Verkäufer als Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des jeweils banküblichen Zinssatzes für Überziehungsgelder zu entrichten.
    Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung, auch aus einem anderen Auftrag, in Verzug, so kann der Verkäufer die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, verlangen.
    Dem Käufer steht wegen etwaiger eigener Ansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Verkäufer kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu, es sei denn, die Forderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

  6. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten Waren, auch an der aus einer etwaigen Weiterverarbeitung
    entstehenden neuen Sache, bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Einlösung von Schecks oder Wechseln vor.
    Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern. Bei einem Weiterverkauf der gelieferten Ware vor endgültiger Bezahlung geht die Kaufpreisforderung ohne weiteres und ohne besondere Abtretung an den Verkäufer über.
    Abgetretene Forderungen darf der Käufer, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt, in seinem Namen für Rechnung des Verkäufers einziehen. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Schuldner des Käufers von der Abtretung zu unterrichten und ihm Zahlungsanweisungen zu geben.
    Außergewöhnliche Verfügungen, wie z. B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen usw., sind nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. Der Käufer hat dem Verkäufer Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.

  7. Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, so ist zwischen den Parteien vereinbart, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über die Gültigkeit des Vertrages und der Geschäftsbedingungen, auch nach dem möglicherweise erfolgten Rücktritt einer Partei vom Vertrag, Rastatt/Baden ist.

  8. Die Vertragschließenden vereinbaren ausdrücklich für die Durchführung von Mahnverfahren den Gerichtsstand Rastatt/Baden.

  9. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dieses ist auch auf Auslandsgeschäfte anzuwenden.

  10. Umsatzsteuer-Haftung: Wird die Hänsler Medical GmbH nachträglich von den Steuerbehörden ihres Landes auf Zahlung von Umsatzsteuer in Anspruch genommen, weil die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 6a UStG der Bundesrepublik Deutschland) nicht vorgelegen haben, ist der Abnehmer zur Erstattung des Betrages gegenüber der Hänsler Medical GmbH verpflichtet, wenn die Inanspruchnahme auf Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruhte.